Hygieneplan 3.0 und schuleigener Hygieneplan

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Liebe Eltern,

wir können Ihnen nun den schuleigenen Hygieneplan und den Hygieneplan des Landes Hessen zur Verfügung stellen. Bitte beachten Sie im schuleigenen Hygieneplan die gelb markierten Stellen. Diese Stellen weisen auf alle Neuerungen hin. Sie können zunächst bis zu den Sommerferien über die Teilnahme ihrer Kinder am Präsenzunterricht entscheiden. Die Unterrichtsteilnahmepflicht (nicht die Schulpflicht) wird für Ihr Kind modifiziert, wenn in Sie schriftlicher Form erklären, dass eine Teilnahme am Unterricht in der Schule nicht erfolgen soll. Bitte informieren Sie dazu Ihre Klassenleitungen in schriftlicher Form. Schülerinnen und Schüler, die bei einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus dem Risiko eines schweren Krankheitsverlaufs ausgesetzt sind, werden vom Schulbetrieb weiterhin auf Antrag und nach ärztlicher Bescheinigung befreit. Gleiches gilt für Schülerinnen und Schüler, die mit Angehörigen einer Risikogruppe in einem Hausstand leben.

Freundliche Grüße

Marc Rosch