Gemeinsam gewährleisten Schule und Hort eine verlässliche Betreuung der Grundschulkinder von täglich 7:30 bis 17:00 Uhr.
Folgende Betreuungsmöglichkeiten bieten wir am Standort gemeinsam an:
Interessenbekundung/Anmeldung
Angebot 1 –
Ansprechpartnerin: Katrin Scharfenbaum
Formlose Interessenbekundung per E-Mail an: katrin.scharfenbaum@web.de
Angebot 2 –
Ansprechpartnerin: Sina Maria Vossler
Interessenbekundung über Kibeka der Stadt Kassel für die Einrichtung: Ev. Hort Kreuzkirche am Königstor. Es ist ein Familienkonto durch eine Registrierung auf Kibeka notwendig.
Wir bitten von einer Hortanmeldung (Modul 2) in Kibeka abzusehen, wenn Sie Modul 1 benötigen. Der Platz in Modul 1 ist Ihnen garantiert!
Kostenübernahmen und Ermäßigungen
Angebot 1 und 2:
Eine Übernahme der Verpflegungskosten und der Zusatzkosten für Angebote in der Schulzeit und in den Ferien sind mit einem Anspruch auf Bildung und Teilhabe möglich. Bildung und Teilhabe (§ 28 SGB II) unterstützt Kinder aus Familien, die folgende Sozialhilfeleistungen erhalten:
- Sozialgeld
- Wohngeld
- Arbeitslosengeld II
- Kinderzuschlag
- Schwellenhaushalte nach Einkommensgrenze
Angebot 2
Eine Ermäßigung der Betreuungskosten für Angebot 2 ist in Form einer Geschwisterermäßigung in einer kirchlichen Einrichtung auf die Hälfte des Gesamtbetrages vorgesehen.
Eine Übernahme der Betreuungskosten ist möglich bei Anspruch auf:
- SGB II (Grundsicherung für Arbeitsuchende)
- SGB XII (Sozialhilfe)
- oder bei Unterschreitung der Einkommensgrenze laut §85 SGB VII
- bei sozialpädagogischen Förderbedarf
Eine partnerschaftliche Zusammenarbeit und Anspruchsprüfung zwischen Hort, Jugendamt und Elternhaus ist dafür Voraussetzung.