Die Gruppe der Berufsgruppen, die die Notbetreuung nutzen können, wurde erweitert. Hinzu kommen Personen, die hauptberuflich Beratungsdienste der psychosozialen Notfallversorgung, sicherstellen, Mitarbeiterinnen von Schutzeinrichtungen für Betroffene geschlechtsspezifischer Gewalt, Psychotherapeutinnen und -therapeuten sowie Personen, die Beratungen in anerkannten Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen durchführen. Ebenfalls Zugang zur Notbetreuung haben ab 10. April auch Kinder von Beschäftigen in Einrichtungen der Jugendhilfe. Dazu zählen Einrichtungen der Erziehungshilfe, aber auch Internate, Schüler- oder Auszubildendenwohnheime.
Bitte melden Sie sich bei Bedarf in der letzten Osterferienwoche in der Zeit von 7:30 bis 12:30 Uhr (Dienstag bis Freitag) telefonisch in der Schule unter Tel. 17991 oder rund um die Uhr per E-Mail an poststelle@koenigstor.schulverwaltung.hessen.de.