Teilnahme an Präsenzunterricht und Notbetreuung nur mit negativem Testergebnis – neue Einwilligungserklärung

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Liebe Eltern der Schule Königstor,

der Wechselunterricht wird nach den Osterferien fortgesetzt (siehe Elternbrief des Kultusministers in Deutsch und Arabisch im Anhang). Neu ist: Ein negatives Testergebnis ist Voraussetzung für die Teilnahme an Präsenzunterricht und Notbetreuung. Die Pflicht zur Vorlage eines negativen Testergebnisses gilt nicht nur für Schülerinnen und Schüler, sondern auch für Lehrkräfte und alle weiteren Personen, die Kontakt mit Schülerinnen und Schülern haben.

Über die Selbsttests haben wir Sie bereits in der E-Mail vom 01.04.21 informiert. Entgegen der E-Mail vom 01.04.21 sind die Tests jetzt verpflichtend!

Sie können selbst entscheiden, ob Ihr Kind in der Schule einen Selbsttest macht oder einen sogenannten Bürgertest an einer der Teststellen außerhalb der Schule. Beide Angebote sind kostenfrei. Ein zuhause durchgeführter Selbsttest reicht allerdings als Nachweis nicht aus.

Die Anmeldung zum Bürgertest erfolgt über diesen Link: https://www.kassel.de/coronatest#Corona-Teststellen_in_der_Stadt_Kassel.

Das Restaurant „Eigenart“ in der Wilhelmshöher-Allee 116 / Ecke Germaniastraße ist ein Testzentrum, das auch Kinder testet. Bitte beachten Sie:

Eine Teilnahme am Präsenzunterricht und der Notbetreuung ist nur möglich, wenn ein negatives Testergebnis vorliegt, welches nicht älter als 72 Stunden ist. Sie erhalten das Testergebnis als PDF-Dokument und leiten es an die Klassenleitung weiter.

Schülerinnen und Schüler, die der Schule keinen Nachweis über ein negatives Testergebnis vorlegen und auch nicht vom Selbsttestangebot in der Schule Gebrauch machen, müssen zu Hause bleiben und werden ausschließlich im Distanzunterricht beschult. Wenn Sie sich gegen einen Test entscheiden, melden Sie Ihr Kind bitte schriftlich von der Teilnahme am Präsenzunterricht bei der Klassenleitung ab. Ihr Kind verbringt in diesem Fall die Lernzeit zuhause und erhält von der Schule geeignete Aufgabenstellungen. Mit einer Betreuung durch Lehrkräfte wie im Präsenzunterricht kann allerdings nicht gerechnet werden.

Für die Teilnahme an den Selbsttests in der Schule ist eine unterschriebene Einwilligungserklärung erforderlich. Leider haben sich durch den Wechsel von einer zunächst freiwilligen zu einer verbindlichen Teilnahme an den Selbsttests Änderungsbedarfe hinsichtlich der Einwilligungserklärung ergeben. Bitte füllen Sie daher die neue Erklärung (siehe Anhang) aus. Kopien der neuen Vorlage liegen im Abholbereich der Schule (Königstor 58) aus und können heute in der Zeit von 12 bis 16 Uhr und morgen von 8 bis 16 Uhr abgeholt werden.

Da wir  bereits am kommenden Montag, den 19.04.21, mit den Tests starten werden, ist die Vorlage der Einwilligungserklärung dringend erforderlich.

Ohne unterschriebene Erklärung kann ihr Kind nicht am Präsenzunterricht oder der Notbetreuung teilnehmen. Das betrifft nur die Kinder, die nächste Woche am Präsenzunterricht oder der Notbetreuung teilnehmen. Die Kinder, die erst eine Woche später in den Präsenzunterricht zurückkehren, bringen die Erklärung dann am Montag, den 26.04.21, mit in die Schule.

Im folgenden Video können Sie sich die Durchführung eines Selbsttests anschauen: https://www.roche.de/patienten-betroffene/informationen-zu-krankheiten/covid-19/sars-cov-2-rapid-antigen-test-patienten-n/.

Zum Schluss möchten wir Sie noch darauf hinweisen, dass die Maskenpflicht und die Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln weiterhin gültig sind.

Freundliche Grüße

Marc Rosch & Annette Conradi