Liebe Eltern,
die Schulpflicht von Schülerinnen und Schülern der 4. Jahrgangsstufe der Grundschulen bleibt vorläufig weiter ausgesetzt. Das hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof in einem heute bekannt gegebenen Beschluss entschieden. Daher kann der Unterricht in der Jahrgangsstufe 4 nicht wie vorgesehen am kommenden Montag, den 27. April 2020, wieder aufgenommen werden.
Die Durchführung der Notbetreuung für die Kinder von Eltern in so genannten systemrelevanten Berufen bleibt von der Entscheidung unberührt, sie findet also unverändert statt!
Hinweis für die Eltern der Jahrgangsstufe 4, die sich heute für die Notbetreuung des Hortes im Anschluss an den geplanten Schulunterricht angemeldet haben: Es besteht nach wie vor nur Anspruch auf Notbetreuung, wenn Sie zu den genannten systemrelevanten Berufsgruppen gehören! Sollten Sie die Notbetreuung der Schule in Anspruch nehmen wollen, dann melden Sie sich bitte am Montag, den 27.04.2020, in der Zeit von 7:30 bis 10:00 Uhr in der Schule unter Tel. 17991. Die Anmeldung für die Notbetreuung des Hortes erfolgt separat. Bitte kontaktieren Sie gegebenenfalls den Hort.
Freundliche Grüße
Marc Rosch