Bundesministerium informiert über Notfall-Kinderzuschlag

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Liebe Eltern,

das Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) informiert – hier in Auszügen:

Die Ausbreitung des Corona-Virus stellt viele Familien vor große organisatorische und finanzielle Probleme: Eltern müssen wegen Kita- und Schulschließungen die Betreuung ihrer Kinder selbst organisieren, können ihrer Arbeit nicht in vollem Umfang nachgehen, sind in Kurzarbeit oder haben wegen ausbleibender Aufträge gravierende Verdienstausfälle. Um Familien mit kleinen Einkommen zu unterstützen, hat das Bundesfamilienministerium deshalb einen Notfall-KiZ (Kinderzuschlag) gestartet. Für den Notfall-KiZ wird der Berechnungszeitraum deutlich verkürzt:

Familien, die ab dem 1. April einen Antrag auf den KiZ stellen, müssen nicht mehr das Einkommen der letzten sechs Monate nachweisen, sondern nur das des letzten Monats vor der Antragstellung. Es kann sich also lohnen, nach dem 1. April einen Antrag auf Notfall-KiZ zu stellen, wenn es bereits im März zu nicht unerheblichen Verdienstausfällen gekommen ist. Die Regelungen zum Notfall-KiZ sollen als Teil eines Sozialschutz-Paketes befristet bis zum 30. September 2020 gelten. Der Kindergeldzuschlag beträgt pro Monat und Kind bis zu (max.) 185 Euro.

Für die Beantragung des neuen Kinderzuschlags steht auch ein online-Assistent zur Verfügung. Kinderzuschlag Digital (KiZDigital) erleichtert den Zugang zu dieser Leistung und macht den Antrag unbürokratischer. Unter der Startseite des Bundesministeriums finden Sie dazu weitere Informationen:

https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder

Freundliche Grüße

Marc Rosch