3G-Regelung für Elternabende und Elternsprechtage

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Liebe Eltern der Schule Königstor,   zum Einlass in alle städtischen öffentlichen Gebäude ist für Besucher von externen Veranstaltungen, Zusammenkünften, Kultur- und Freizeitangeboten und ähnlichem ein Negativnachweis nach § 3 CoSchuV erforderlich. Da städtische Schulen als städtische öffentliche Gebäude gelten, greift diese Regelung auch für Elternabende und Elternsprechtage.   Zur Teilnahme am Elternabend Ihrer Klasse benötigen Sie entweder…   … einen Impfnachweis oder … einen Genesenennachweis oder … einen Testnachweis einer offiziellen Teststelle. Diese Regelung gilt für die bevorstehenden Elternabende folgender Klassen:  

  • Klasse 2c                       Do. 09.09.21            18:30 Uhr
  • Klasse 4a, 4b           Do. 09.09.21            18:30 Uhr
  • Klasse 3a                        Do. 16.09.21            19:00 Uhr
  • Klasse 3b                       Do. 16.09.21            19:00 Uhr

  Damit es nicht zu voll in den Klassenräumen wird, bitten wir darum, dass nur ein Elternteil pro Kind erscheint.   Freundliche Grüße Marc Rosch