Liebe Eltern der Schule Königstor, zum Einlass in alle städtischen öffentlichen Gebäude ist für Besucher von externen Veranstaltungen, Zusammenkünften, Kultur- und Freizeitangeboten und ähnlichem ein Negativnachweis nach § 3 CoSchuV erforderlich. Da städtische Schulen als städtische öffentliche Gebäude gelten, greift diese Regelung auch für Elternabende und Elternsprechtage. Zur Teilnahme am Elternabend Ihrer Klasse benötigen Sie entweder… … einen Impfnachweis oder … einen Genesenennachweis oder … einen Testnachweis einer offiziellen Teststelle. Diese Regelung gilt für die bevorstehenden Elternabende folgender Klassen:
- Klasse 2c Do. 09.09.21 18:30 Uhr
- Klasse 4a, 4b Do. 09.09.21 18:30 Uhr
- Klasse 3a Do. 16.09.21 19:00 Uhr
- Klasse 3b Do. 16.09.21 19:00 Uhr
Damit es nicht zu voll in den Klassenräumen wird, bitten wir darum, dass nur ein Elternteil pro Kind erscheint. Freundliche Grüße Marc Rosch